Pfarrbrief Nr. 19, Juli 2004
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Liebe Pfarrbevölkerung von St. Marein, St. Veit i.d.G.,
Noreia und Pöllau!

Ist Ihnen dieses internationale Zeichen "SOS" bekannt? Jetzt, zum Fest des Hl. Christophorus, 24. bzw. 25. Juli, werden wir daran erinnert, und Sie können auch solche "Pickerl" für Ihr Auto erwerben. Vielleicht haben Sie es sogar auf Ihrem Auto und wissen sicher, dass es der Ruf nach einem katholischen Priester ist, damit in Todesgefahr Ihre Seele in Frieden zu Ihrem Schöpfer heimkehren kann. Oder scheint Ihnen dies zu übertrieben und nicht mehr zeitgemäß? Viele Todesfälle in unserem Pfarrverband und darüber hinaus ließen mich dieses Thema wählen, denn oft hörte ich auch die so pauschale Rede: "Na, jetzt hat er/sie es wenigstens gut!" Können wir dessen so sicher sein?
In der neuen Reihe "Glauben und Leben" im ersten Band, also für die erste Klasse Volksschule ist zu lesen: "Wer erreicht den Himmel? Jeder gute Mensch kann den Himmel erreichen. Ein guter Mensch ist, wer Gott liebt, Ihm gläubig dient und in Seiner Gnade stirbt. Was geschieht mit dem, der Gott nicht dient und nicht in Seiner Gnade stirbt? Derjenige, der Gott nicht dient und nicht in Seiner Gnade, sondern mit einer schweren Sünde behaftet stirbt, kommt in die Hölle. Was ist die Hölle? Die Hölle ist das ewige Leiden am Verlust Gottes, der unser Glück ist. Das bedeutet für immer von Gott getrennt zu sein."
Auch das Gebet für unsere Verstorbenen erinnert uns an diese Wirklichkeit, wenn wir beten: O mein Jesus, verzeih uns unsere Sünden, und bewahre uns vor dem Feuer der Hölle, führe alle Seelen in den Himmel, besonders jene, die Deiner Barmherzigkeit am meisten bedürfen.
Bedeutet dies nicht auch ein Ernstnehmen
eines mit Gott im Leben nicht versöhnten Verstorbenen, und über den Tod hinaus für ihn in Liebe durch Gebet und Opfer vor Gott einzutreten und so mit ihm verbunden zu sein?
Tut man jemandem was Gutes, wenn man ihn schon am Ziel wähnt, und dabei ist er noch unterwegs und bräuchte noch die Hilfe und Unterstützung, um ans Ziel zu kommen? Seien wir nicht so unbarmherzig und zeigen wir den Verstorbenen unsere Liebe und Hilfe über den Tod hinaus.
Zu Allerheiligen kann wieder ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden und so sei, wie schon vor einem Jahr nochmals festgehalten:
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:
a.) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; oder
b.) vom 1. bis 8. November; Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

 

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