Pfarrbrief Nr. 19, Juli 2004
Einleitung - Fußwallfahrth - Caritassammlung - Gebühren - Pfarrfeste - Daten

Gebühren bei seelsorglichen Anlässen

Laut Kirchlichem Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau 2002 Nr. 44 werden die Stolargebühren wie folgt festgelegt:

Taufe:
Für Taufen sind keine Gebühren zu verrechnen.
Für Trauung und Begräbnis
sind die Stolare mit jeweils € 25.00 festgelegt,
wobei davon der Priester- bzw. Diakonanteil jeweils € 10.00 und der Kirchenanteil € 15.00 beträgt.

 

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